Steuer-Nachrichten
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Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG – Nichtbeanstandung
Unterstützung für KMU bei Small Ticket-Finanzierungen – Außenwirtschaft stärken
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Grundsätze der Arzneimittelzulassung gelten auch bei Risiken in der Schwangerschaft
ifo Geschäftsklimaindex gestiegen (Januar 2023)
Geldstrafen und Verspätungszuschläge - In zwei Bundesländern sollten Sie die Grundsteuer-Frist auf keinen Fall überschreiten
Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Nichtbeanstandung
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Dr. Ulrich Schallmoser und Prof. Dr. Franceska Werth neue Senatsvorsitzende am Bundesfinanzhof
Der Bundespräsident hat Dr. Ulrich Schallmoser zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof (BFH) und Prof. Dr. Franceska Werth zur Vorsitzenden Richterin am BFH ernannt. Die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz Dr. Angelika Schlunck überreichte gestern den neuen Senatsvorsitzenden ihre Ernennungsurkunden in Berlin.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Dr. Schallmoser den Vorsitz des XI. Senats, der im Wesentlichen für Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrecht zuständig ist, und Prof. Dr. Werth den Vorsitz des II. Senats, der sich vor allem mit Erbschaft- und Grunderwerbsteuer befasst, übertragen.
Der aus München stammende Jurist Dr. Schallmoser arbeitete nach dem Studium der Rechts- und Politikwissenschaften sowie der amerikanischen Kulturgeschichte zunächst zwei Jahre als Anwalt, bevor er 1994 in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Freistaats Bayern eintrat. Von Oktober 1998 an war er für vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BFH abgeordnet, anschließend wechselte er als Richter zum Finanzgericht München, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH im September 2008 angehörte. Im BFH war er bislang Mitglied des IX. Senats und neben seiner richterlichen Tätigkeit für viele Jahre als sog. Funktionsrichter u.a. für die Angelegenheiten der Informationstechnik zuständig.
Prof. Dr. Werth begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften als Rechtsanwältin in Freiburg und München. Im Juli 1997 trat sie in den höheren Dienst der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg ein. Im Jahr 2003 wurde sie zur Richterin am Finanzgericht Baden-Württemberg ernannt. Von dort wurde sie von 2006 bis 2010 an das Bundesverfas-sungsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet. Die sich anschließende Tätigkeit am Finanzgericht wurde mit der Ernennung zur Richterin am BFH im Juni 2012 beendet. Beim BFH war Prof. Dr. Werth bislang Mitglied des VIII. Senats und zusätzlich zu ihrer richterlichen Tätigkeit fünf Jahre lang Präsidialrichterin des Gerichts. Seit langen Jahren hat sie außerdem einen Lehrauftrag an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inne, der zu ihrer Ernennung als Honorarprofessorin führte.
Bundesfinanzhof
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